Neue Änderungen zum Heizungsgesetz – Mehr Freiheit bei der Heizungswahl

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird grundlegend reformiert. Die geplante Pflicht, dass neue Heizungen ab Mitte 2026 bzw. 2028 zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll entfallen. Stattdessen erlaubt das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) wieder den Einbau konventioneller Gas- und Ölheizungen, gekoppelt an eine schrittweise steigende Biogasquote.

Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das vielen Eigentümern als „Heizungsgesetz“ bekannt ist. Ziel ist es, die bisherigen Regelungen einfacher, flexibler und technologieoffener zu gestalten.

Eine der wichtigsten Änderungen: Die bisherige Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll entfallen. Künftig sollen Eigentümer wieder freier entscheiden können, welches Heizsystem für ihre Immobilie am besten geeignet ist.

Damit bleiben auch moderne Gas- und Ölheizungen weiterhin eine mögliche Option. Gleichzeitig sollen klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Fernwärmeanschlüsse weiterhin gefördert werden.

Für Eigentümer bedeutet dies vor allem mehr Planungssicherheit und größere Entscheidungsfreiheit bei anstehenden Modernisierungen. Bestehende Heizungsanlagen dürfen ohnehin weiterhin betrieben werden; ein genereller Austauschzwang besteht nicht.

Da sich die gesetzlichen Regelungen derzeit in der politischen Umsetzung befinden, empfiehlt es sich, geplante Heizungsmodernisierungen frühzeitig mit Fachbetrieben und Energieberatern abzustimmen, um die jeweils aktuellen Fördermöglichkeiten und gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen.

Gerne informieren wir Sie über die Auswirkungen der aktuellen Gesetzeslage auf Ihre Immobilie und unterstützen Sie bei Fragen rund um Kauf, Verkauf und energetische Modernisierung.

  Kategorie: Allgemein

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