AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Baumann Immobilien Tübingen
1. Unsere Mitteilungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, sie
sind unverbindlich, freibleibend und vertraulich. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit unserer Angaben leisten wir keine Gewähr.
Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermittlung bleiben vorbehalten.
2. Wir erhalten für den Nachweis und/oder die Vermittlung von
Vertragsangelegenheiten eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe
zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer:
a) Bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften, sofern
nicht anders vereinbart von jeder Seite 4 % vom Kaufpreis;
Übereinstimmung zwischen Angebots- und Abschlusspreis ist nicht
erforderlich, kommt anstelle des von uns eingeleiteten Geschäfts ein
anderes zustande, so ist die hierfür übliche Gebühr zu entrichten; bei
diskreten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist auf uns Bezug zu
nehmen; bewohnte Anwesen können nur nach vorheriger Anmeldung besichtigt
werden.
b) Bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen
Geschäften 1,5 Monatsmieten bzw. 1,5 Monatspreise, wiederum sofern
nichts anders vereinbart; dies sind die vom Objektabnehmer zu zahlenden
Beiträge zuzüglich aller sonstigen Zuwendungen und geldwerter Leistungen
mit Ausnahme der Nebenkosten und etwaiger Mehrwertsteuer. Bei der
Vermittlung und dem Nachweis von Wohnräumen hat der Auftraggeber auch
dann an uns Provision zu bezahlen, wenn das entsprechende, zu dem Objekt
dazugehörige Gemeinschaftseigentum von uns verwaltet wird. Eine
Provisionspflicht für den Mieter entfällt lediglich dann, wenn wir vom
Vermieter mit der Mietsonderverwaltung beauftragt sind.
3. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und
zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision oder
eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe
von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu bezahlen. Dem Auftraggeber
bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in
dieser Höhe entstanden ist.
4. Wir dürfen auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig
tätig werden.
5. Dem Auftraggeber ist jegliche Weitergabe der durch uns erteilten
Informationen – insbesondere des Nachweises – an Dritte nur nach
schriftlicher Zustimmung durch uns gestattet. Andernfalls haftet er –
unbeschadet eines weiteren Schadensersatzanspruchs – im Falle des
Vertragsabschlusses durch den Dritten auf die ergangene Provision.
6. Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies
unverzüglich, längstens jedoch innerhalb 1 Woche nach Erhalt,
schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese
Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch für uns.
7. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist
er verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren.
8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über den
Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift
zu übersenden.
9. Schadensersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, sofern sie
nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die
Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz wird, soweit
gesetzlich zulässig, verkürzt auf 1 Jahr und beginnt mit Entstehen des
Anspruchs. Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen und ähnlichem
beruhen ausschließlich auf den uns vom Objektanbieter erteilten
Informationen; hierfür wird keinerlei Haftung übernommen.
10. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind
schriftlich zu vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der
Schriftform.
11. Bei Maklerverträgen mit Vollkaufleuten ist Tübingen Erfüllungsort
und Gerichtsstand.